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Home Umwelt

Oberstes Gericht beschließt: Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig!

Ramona Gröhling von Ramona Gröhling
24. August 2021
Lesedauer: ungefähr 5 Minuten

Earth day and World environment day concept.Save the world banner background template vector illustration.

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Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung setzt die Zukunft unserer Kinder aufs Spiel und ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat jüngst das oberste Gericht Deutschlands beschlossen. Ein Hammerschlag und ein Riesen-Erfolgserlebnis für die Klimagerechtigkeitsbewegung.

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Klimaschutzgesetz beschneidet die Freiheitsrechte künftiger Generationen

Am 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht Geschichte geschrieben. Nach der Sammelklage von neun Klimaaktivisten für eine menschenwürdige Zukunft hat das Verfassungsgericht folgendes Urteil gefällt:

„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen…“

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„… Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahin gehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind …“

Heißt es in einem Bericht auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts. Konkret heißt das, dass die Freiheits- und Grundrechte bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt werden und der Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern muss.

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.“

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Bereits im Februar 2020 reichten neun junge Menschen eine Verfassungsbeschwerde ein

Neun junge Menschen, darunter Jakob Backsen, 16 Jahre alt, Lueke Recktenwald, 19, Luisa Neubauer, 24, Franziska Blohm, 28, und Lucas Lütke Schwienhorst, 33, fanden, das viel zu schwache Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vom November 2019, gefährdet ihre Zukunft und ihre Grundrechte. Aus diesem Grund hatten sie bereits im Februar 2020 eine Verfassungsbeschwerde (Link in der Quellenangabe) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Unterstützt wurden die jungen Rebellen hierbei von den Umweltschutzverbänden Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Darüber hinaus wurde die Gruppe von der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) vertreten.

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt. Es hat die extreme Krisensituation beim Klimaschutz erkannt und die Grundrechte generationengerecht ausgelegt. Der Gesetzgeber hat jetzt einen Auftrag für die Festlegung eines schlüssigen Reduktionspfads bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Abwarten und verschieben von radikalen Emissionsreduktionen auf später ist nicht verfassungskonform. Klimaschutz muss heute sicherstellen, dass zukünftige Generationen noch Raum haben.”

Kommentiert Dr. Roda Verheyen die Entscheidung des obersten Gerichtes.

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Stellungnahme von Bundesregierung und Bundestag

Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag sind bisweilen der Auffassung, die Verfassungsbeschwerden seien „unzulässig“ und „unbegründet“. Beide sind sich diesbezüglich einig, dass es an einer eigenen rechtlichen Betroffenheit der Beschwerdeführer fehlt. Auch sind sie sich einig darüber, dass sich aus dem, auch die Bundesrepublik bindenden völkerrechtlichen Abkommen, dem Paris Übereinkommen von 2015 keine Erfolgspflicht ableiten ließe, die Vertragsparteien seien „nur verpflichtet, (auf das Ergebnis) gerichtete Maßnahmen zu ergreifen“ (Bundesregierung, S. 28).

Weiter trägt die Bundesregierung vor, Schutzpflichten bestünden zwar aber aus Art. 2 Abs. 2 GG, gäbe es keinen „gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Sicherung konstanter klimatischer Rahmenbedingungen“.

Die Schutzpflicht könnte das Gericht nicht bestimmen und das Untermaß sei nicht evident verletzt …

Entscheidung des Gerichtes ist „mehr als ein Meilenstein“

Dennoch, das Gericht hat entschieden und das (wer hätte es gedacht) zugunsten der Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten. Und diese Entscheidung ist laut Gewinner dieses Prozesses mehr als nur ein Meilenstein. Denn diese Entscheidung wird die Umweltpolitik dieser und der kommenden Bundesregierung entscheidend prägen. Wir reden hier von einem Sieg der Klimagerechtigkeitsbewegung, welche von vielen bisher nur belächelt und nicht ernst genommen wurde, und zahlreicher Klagen rund um die Welt, welche den Boden für diese bahnbrechende Entscheidung geebnet haben. Somit ist klar, dass der Kohleausstieg in Deutschland deutlich vorgezogen werden muss, während klimaschädliche Verbrennungsmotoren viel schneller von der Straße müssen und wir eine Landwirtschaft brauchen, die Klima und Natur nicht weiter schädigt, sondern künftig schützt.

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Quellen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

https://www.greenpeace.de/themen/klimakrise/klimaschutz/fuer-mein-recht-auf-zukunft

https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/verfassungsbeschwerde_final_fuer_web.pdf

https://www.protect-the-planet.de/2021_04_29_verfassungsbeschwerde/

https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/stellungnahme_verfassungsbeschwerde_roda_verheyen_feb_2021.pdf

https://www.nzz.ch/international/deutschland/das-klimaschutzgesetz-ist-in-teilen-verfassungswidrig-ld.1614552#register

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