Jens Spahn scheint wild entschlossen, die Masern-Impfpflicht durchzusetzen. Jetzt hat der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V den Gesetzentwurf abgelehnt und eine Online Petition gestartet. Zudem haben wir uns die “Nebentätigkeiten” von Jens Spahn ein wenig näher angeschaut. Der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail.
VAXXED: Die schockierende Wahrheit
Ärzteverband lehnt Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht entschieden ab
Der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V.“ lehnt den am 4. Mai präsentierten Gesetzentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn für eine Impfpflicht gegen Masern ab.
„Der Gesetzentwurf ist blinder Aktionismus, der die Faktenlage völlig verkennt und ignoriert“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl, Vorstand des rund 600 Ärzte umfassenden Verbandes. „Eine solche Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig und überdies verfassungswidrig.“
Doch nicht nur die rund 600 Ärzte des Vereins sprechen sich gegen eine Impfpflicht aus. Dr. Dan Bastian Trapp vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn gab an, dass eine flächendeckende Impfung in Hinblick auf die aktuell diskutierten Erkrankungen überhaupt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Du hast das Recht auf eine freie und individuelle Impfentscheidung
Bislang beschränkt sich die Forderung der Impfpflicht auf die Masern. Derzeit gibt es in Deutschland keinen zugelassenen Einzelimpfstoff gegen Masern. Der Einzelimpfstoff gegen Masern wurde 2017 abgeschafft. Eine Impfpflicht gegen Masern bedeutet zugleich eine Impfpflicht gegen Mumps und Röteln. Beides sind Krankheiten ohne relevantes Komplikationsrisiko im Kindesalter. Eine Begründung, warum auch gegen diese Infektionen eine Impfpflicht erforderlich ist, steht seitens des Bundesgesundheitsministers bisher noch aus.
Mehr über die möglichen Folgen der Mehrfachimpfung MMR erfährst Du in der kontrovers diskutierten Dokumentation VAXXED. Interviews mit Insidern, Ärzten, Politikern und Berichte von betroffenen Eltern zeigen das Ausmaß und die verheerenden Folgen für Menschlichkeit und Gesundheit.
VAXXED: Die schockierende Wahrheit
Online Petition
Um der drohenden Impfpflicht entgegen zu wirken hat der Verein „Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung e. V.“ eine Online Petition ins Leben gerufen. Diese kann noch bis zum 02. Juni 2019 unterzeichnet werden.
„Wir werden das Recht der Eltern auf eine individuelle Impfentscheidung nach einer Impfberatung, die diesen Namen verdient, verteidigen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die geplanten Grundrechtseinschränkungen wehren“, so Friedl. „Das schließt ausdrücklich auch rechtliche Schritte gegen den Spahn’schen Gesetzentwurf mit ein.“
Wenn Du die Impfpflicht verhindern und für eine freie und individuelle Impfentscheidung
eintreten möchtest, kannst Du die Petition hier unterzeichnen. Jede Stimme zählt!
Interessant zu wissen: Jens Spahn und seine „Nebentätigkeiten“
Neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter war Jens Spahn von 2006 bis 2010 an der Lobbyagentur Politas GbR, zu deren Kundenkreis vorwiegend Unternehmen aus der Medizin- und Pharmaindustrie gehörten, beteiligt. Weitere Gründungsmitglieder waren sein Freund und Büroleiter Markus Jasper und der befreundete Lobbyist Max Müller. Gleichzeitig saß Jens Spahn als Obmann für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss (2005 – 2009). Die Politas GbR warb öffentlich mit guten Kontakten zum Bundestag:
“Ganz gleich, ob es um eine Anhörung, ein Hintergrundgespräch oder um eine Plenardebatte geht. Wir sind für Sie dabei.”
Vorteil einer GbR ist, dass weder Angaben über die Geschäftstätigkeiten noch über die Gesellschafter gemacht werden müssen. Daher war lediglich Markus Jasper als Eigentümer eingetragen. Da es sich im Falle Spahns um eine Minderheitenbeteiligung von 25% handelte, war er nicht verpflichtet, seine Beteiligung dem Bundestag zu melden. Firmenbeteiligungen müssen erst bei „mehr als 25 Prozent der Stimmrechte“ offengelegt werden.
Beteiligungen an Kapital-oder Personengesellschaften (§ 1 Absatz 2 Nr. 6 VR, Nr. 7 AB) Die Anzeigepflicht besteht bei einem Stimmrechtsanteil von mehr als 25 % an einer Gesellschaft, deren Zweck darauf gerichtet ist, ein Unternehmen zu betreiben. Ein Unternehmen in diesem Sinne ist eine auf Dauer angelegte organisatorische Einheit, in der mit Gewinnerzielungsabsicht Güter oder Dienstleistungen erstellt werden. (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages /Ausgabe Sept. 2017)
Im August 2010 verkaufte Spahn seine Anteile an der GbR. Hierbei folgte Jaspers ihm und verkaufte seine Anteile an der Gesellschaft im Oktober 2010.
Die personellen Verflechtungen hinter Politas sind von besonderem Interesse, da zwischen den jeweiligen Personen enge Verbindungen bestehen:
Max Müller ist ein „gut verdrahteter Lobbyist“. Neben seiner Tätigkeit für Politas ab 2006, war Müller ab 2008 für den Pharmakonzern Celesio tätig. Anfang 2012 wechselte er zu den Röhn-Kliniken, welche er Ende des Jahres 2012 wieder verließ. Zwischen 2002 und 2008 war Müller Geschäftsführer der KPW-Gesellschaft für Kommunikation in Politik und Wirtschaft und pflegte unter anderem für „DocMorris die politischen und gesellschaftlichen Kontakte“.
Spätestens seit 2008 war auch Jasper für die KPW tätig. Darüber hinaus ist er ein Jugendfreund von Spahn. Jens Spahn begründete seine Anteilsinhabe mit der „Finanzierungshilfe seines Freundes“, um ihm einen Einstieg in die Selbstständigkeit zu gewähren. Bis zur Firmengründung 2006 leitete Jaspers das Abgeordnetenbüro von Spahn in Berlin. Anschließend blieb er in Teilzeit bei Spahn beschäftigt und arbeitete im münsterländischen Wahlkreisbüro des CDU Politikers weiter.
Beteiligung an einem Steuer-Start-Up
Nicht nur im Gesundheitsbereich war Jens Spahn nebenberuflich aktiv.
In seiner Zeit als Finanzstaatssekretär und Finanztechnologie-Beauftragter der Bundesregierung investierte Spahn privat in ein Unternehmen, mit dessen Branche er auch amtlich befasst war. Spahn erwarb für 15.000 Euro einen Anteil von 1,25 Prozent an der Pareton GmbH, einem 2014 von Matthias Raisch gegründeten Start-up. Pareton entwickelt die Steuer-Software Taxbutler, die Kunden bei der Erstellung der Steuererklärung helfen soll. Für die Investition in das Start-up hatte Spahn 3.000 Euro staatlichen Zuschuss bekommen. Im Interview erklärte er, er halte die Software für eine “pfiffige Idee”.
Die SPD warf Spahn für seine Investition Instinktlosigkeit vor und forderte ihn auf, die Einnahmen durch all seine Unternehmensbeteiligungen offen zu legen. Die Grünen sahen in dem Fall einen nicht hinnehmbaren Interessenskonflikt. Es sei nicht akzeptabel, dass ein Finanzstaatssekretär ein finanzielles Eigeninteresse daran habe, ein komplexes Steuersystem zu erhalten, welches eine Steuersoftware benötigt. Transparency International forderte die Verschärfung bestehender Regeln: Das Bundesministergesetz sehe bisher keine Regelungen zu Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern vor. Spahn selbst wies die Vorwürfe zunächst von sich und erklärte: “Ich sehe dahin kein Problem.” Wenige Tage später gab Spahn bekannt, sich der Kritik zu beugen, seine Anteile zu verkaufen und den staatlichen Zuschuss zurückzuzahlen.
VAXXED: Die schockierende Wahrheit
Interessenkonflikt: Unabhängigkeit muss kritisch hinterfragt werden
Im Nationalen Impfplan wird auf einen möglichen Interessenskonflikt der Hersteller von Impfstoffen hingewiesen:
„… da Ihnen derzeit auch die pharmakoökonomische Bewertung, klinische Studienplanung und -durchführung obliegt, und der Großteil dieser Studien von ihnen finanziert wird. Diese Konstellation birgt die Gefahr von Interessenkonflikten.“
Was im Nationalen Impfplan jedoch unbeachtet bleibt, ist der mögliche Interessenkonflikt auf politischer Ebene, der entstehen kann, wenn sich die Inhalte der Ausschussarbeit oder der Funktionen in der Fraktion mit dem Gegenstand der Nebentätigkeit von Abgeordneten überschneiden. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten muss in solchen Fällen kritisch hinterfragt werden.
Rund ein Viertel der Bundestagesabgeordneten geht nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen bezahlten Nebentätigkeiten nach – in Aufsichtsräten, als Berater oder Rechtsanwälte. Transparency International belegt: In den meisten Fällen gibt es potenzielle Interessenkonflikte.
“Durch nebenberufliche Tätigkeiten können Interessenkonflikte entstehen, und die Frage kommt auf: Handeln die Abgeordneten im Auftrag der Wählerinnen und Wähler oder gehen sie ihren nebenberuflichen Interessen nach?”
Eine Frage, die durchaus berechtigt ist, denn Rechtsanwälte und Unternehmensberater müssen nicht einmal die Branche ihrer Mandanten benennen, Es bleibt vollkommen im Dunkeln, ob sie im Bundestag an Gesetzen beteiligt sind, von denen auch ihre Geldgeber profitieren.
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Quellen:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/petition.html
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html
https://lobbypedia.de/wiki/Jens_Spahn#cite_note-Stellungnahme-4
https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/petitionen/verschleierung-von-nebeneinkunften-stoppen
https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/petitionen/schluss-mit-geheimem-lobbyismus