Am 9. November strahlte der ARD zur Primetime einen Dokumentarfilm aus, welcher auf viele der Zuschauer schockierend wirken sollte. In der Dokumentation Heilpraktiker: Quacksalber oder sanfte Alternative? sollte es darum gehen, den Beruf des Heilpraktikers wieder einmal mehr zu verunglimpfen. Es wurde ein Fall beschrieben, welcher durchaus (und auch berechtigt) für Aufsehen sorgte. Dennoch Schnitt sich der ARD mit der Ausstrahlung dieser Sendung ins eigene Fleisch, was unter anderem die Einschaltquoten unter Beweis stellten.
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Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Heilpraktiker
In dem Dokumentarfilm Heilpraktiker: Quacksalber oder sanfte Alternative? geht es in erster Linie um eine niederländische Frau, die an Brustkrebs erkrankte und auf der Suche nach Hilfe war. In ihrem Bekanntenkreis wurde sie bereits des Öfteren mit der Krankheit konfrontiert und musste miterleben, wie Freunde und Verwandten durch die Schulmedizin kranker statt gesünder wurden und am Ende dann doch starben. Die Frau hatte Angst und berechtigte Sorgen, was die Chemotherapie anging und fühlte sich von den Ärzten nicht gehört. Aufgrund dessen suchte sie nach Alternativen und stoß auf einen deutschen Heilpraktiker, der sie mit dem synthetischen Stoff 3-BP behandelte. Neben ihr wurden noch zwei weitere Krebspatienten von dem Heilpraktiker mit derselben Behandlungsmethode behandelt. Alle drei Patienten starben nach dieser Behandlung, weil der Heilpraktiker zu viel des Stoffes injizierte. Das Gericht verurteilt den Mann wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen mit zwei Jahren Haft auf Bewährung, seinen Beruf darf er weiterhin ausüben.
Woran lag es? Bei der Behandlung von Klaus R. kam es im Juli 2016 zu einem schwerwiegenden Fall, welcher verhindert werden hätte könnten, hätte der „Heilpraktiker“ gewissenhaft gearbeitet. Das Gericht konnte beim Umgang des Angeklagten mit dem Stoff 3-Bromopyruvat feststellen, dass hier in einem erheblich fahrlässigen Ausmaß gehandelt wurde. So überprüfte Klaus R. die Identität seiner gelieferten Substanzen beispielsweise nicht, während darüber hinaus eine Waage zum Dosieren der Substanz genutzt wurde, die für das Zubereiten von Infusionen absolut ungeeignet war. Des Weiteren waren die Infusionsflaschen unzureichende beschriftet. Das heißt, der originale Begriff der Substanz wurde bewusst durch einen anderen Begriff ausgetauscht, um den Namen „natürlicher“ klingen zu lassen. Die Patienten wurden also bewusst getäuscht, um nicht misstrauisch zu werden. Darüber hinaus hat Klaus R. die 3-Bromopyruvat Anwendung nicht ausreichend dokumentiert.
Dieser Fall hat nichts mit einer Heilpraktiker-Tätigkeit zu tun!
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Nur weil es Terroristen gibt, die im Namen des Islams Menschen töten und terrorisieren, dürfen wir den Islam im Allgemeinen nicht verteufeln. Denn das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Und genauso verhält es sich auch in unserem Fall. Was Klaus R. getan hat, hat mit der Heilpraktiker-Tätigkeit nichts zu tun. Und ja, es tauchen immer wieder Fälle auf, in welchen Menschen durch verschiedene Methoden von (teilweise sogar) selbsternannten Heilpraktikern zu Schaden kommen. Diese „Heilpraktiker“ jedoch sind kriminelle und das, sehen auch die Heilpraktiker so, die ihre Berufung gewissenhaft ausüben. Auch in der Schulmedizin gibt es schwarze Schafe, doch für die interessiert sich keiner, denn die Schulmediziner sind es, die das Geld bringen. Da kann man das ein oder andere schwarze Schaf ruhig schon mal unter den Tisch kehren. Gibt es in der Heilpraktik aber ein schwarzes Schaf, werden gleich alle zusammen in einen Sack gesteckt, worauf dann munter herumgetrampelt werden darf. Fairerweise muss man einfach sagen, dass eine generelle Übertragung der Vorgänge auf alle Heilpraktiker aus vereinzelten Geschehnissen nicht abgeleitet werden kann und sollte.
Die ARD hat volle Arbeit geleistet, doch der Plan ging nicht ganz auf
Man möchte meinen, die ARD hatte hier einen gezielten Plan verfolgt, da gerade oben genannter Fall in Teilen der öffentlichen Debatte um die Heilpraktiker/innen gerne benutzt wird, um alle Heilpraktiker*innen in eine Art Sippenhaft zu nehmen, um scheinbar lang gehegte Wünsche der Einschränkung des Heilpraktiker-Berufes und deren Behandlungsmöglichkeiten zu verwirklichen. Weit gefehlt, denn an den Einschaltquoten dieser Primetime konnten wir beobachten, dass die meisten Zuschauer nach dem Trailer keine Lust mehr hatten, diese doch sehr einseitige und keineswegs neutrale Dokumentation anzusehen.
So liegt die Durchschnittsquote beim ARD bei +- 10 %, welche durch TV-Favoriten wie dem Tatort gehalten werden können. Hier steigt die Quote nämlich einmal die Woche auf etwa 12,94 Millionen Zuschauern, was eine Quote/Marktanteil von 34,9 Prozent ergibt. Somit ist der ARD in der Lage, seine Durchschnittsquote zu stabilisieren und teilweise sogar anzuheben.
Der Aspekt mit den Quoten ist in diesem Fall deshalb wichtig, weil wir als Laien uns so besser vorstellen können, warum der ARD sich mit der oben genannten, ja schon fast propagandistischen Dokumentation ins eigene Bein geschossen hat. Denn direkt vor der Tagesschau erreichte der ARD noch eine Quote von 20,9 Prozent der Zuschauer. Direkt danach, also vor Beginn der Dokumentation, suchten diese jedoch das Weite, wodurch die Einschaltquoten auf gerade mal 2,69 Millionen Zuschauer sanken. Das entspricht einer Quote von gerade Mal 8 %, wodurch der ARD nicht mal seinen Durchschnitt erreicht hat, und das während der Primetime, wo der ARD normalerweise einen Durchschnitt von zwischen 20 und 30 % erreicht.
Viele Zuschauer und natürlich auch Verfechter des Heilpraktikertums sprechen nun von Lobbyismus und davon, wie diese Art von Sendern schön brav solche Sendungen produzieren, ohne überhaupt zu hinterfragen, was das für sie und ihre Zuschauer bedeuten könnten. Von Unabhängigkeit und Neutralität kann hier wohl kaum noch die Rede sein.
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Quellen:
Heilpraktiker: Quacksalber oder sanfte Alternative?
https://freieheilpraktiker.com/presse/217-fall-brueggen-angeklageerhebung