Das Thema „impfen oder nicht?“ Ist eine viel umstrittene Angelegenheit. Und auch wenn man die Impfmöglichkeit an sich nicht grundsätzlich verteufeln sollte, gibt es zahlreiche Anhaltspunkte und Fälle, welche beweisen, dass die eine oder andere Impfung mehr schaden als schützen könnte und bei einem guten Immunsystem auch nicht notwendig wäre. So auch in Nordfrankreich wo ein Junge nach einer Impfung schwer krank wurde. Seine Eltern klagten daraufhin vor Gericht und bekamen nun eine Entschädigung zugesprochen.
1,4 Millionen Euro Entschädigung für Impfgeschädigte Familie
Nachdem ein Junge in Rennes/Nordfrankreich an einer Schlafkrankheit erkrankt ist, klagte seine Familie vor Gericht und bekam recht. Der Junge wurde 2009 im Alter von zehn Jahren gegen das Influenza-A-Virus H1N1 geimpft. Ein paar Jahre später, 2012 entwickelte der Junge Symptome der sogenannten Schlafkrankheit. Dem Gericht zu Folge wurde bei dem Jungen im März 2012 eine Narkolepsie mit Kataplexie diagnostiziert, die die Eltern auf die oben genannte Impfung zuvor zurückführten.
Unter tags habe der Junge ständig unter unkontrollierbaren Schlafanfällen gelitten, heißt es in einer Urteilsbegründung des Gerichts, welche der Nachrichtenagentur AFP vorlag.
Der Junge hat seitdem starke Probleme, morgens aufzuwachen und muss nahezu ständig beaufsichtigt werden, da er ebenso unter einer Muskelschwäche litt und die Gefahr zu stürzen dadurch höher wurde. Die hohe Entschädigungssumme rechtfertigt das Gericht mit den “Nebenwirkungen der medikamentösen Behandlung” des jungen Mannes wie Übergewicht und Depressionen. Wobei man auch sagen muss, dass man sich auch von 1,4 Millionen Euro kein gesundes normales Leben mehr für diesen Jungen “kaufen” können wird.
Impfschäden sind meistens nicht nachweisbar, weshalb es auch so schwer ist, dagegen vorzugehen
Die Anerkennung als Impfschaden setzt eine dreigliedrige Kausalkette voraus: eine „Schutzimpfung oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe“ (1. Glied), muss zu einer „gesundheitlichen Schädigung“ (2. Glied), also einer Impfkomplikation geführt haben, die wiederum den „Impfschaden“ (3. Glied), d.h. die dauerhafte gesundheitliche Schädigung, also den Folgeschaden bedingt
Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 25. Juli 2017, Az: L 20 VJ 1/17)
Diese drei Glieder der Kausalkette müssen dabei im Vollbeweis stehen. Das heißt natürlich, dass der Kläger also in der Regel der Impfgeschädigte beweisen muss, dass es vor der Impfung keinen Schaden gab. Der Anspruchsteller benötigt dabei die Hilfe eines Sachverständigengutachtens, da die Wahrscheinlichkeit des Impfschadens so hoch sein muss, „dass kein vernünftiger Mensch mehr am Vorliegen des Impfschadens zweifeln würde“
Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die Impfreaktion direkt nach dem Impfen bzw. sobald diese auftritt, vom behandelnden Arzt dokumentieren zu lassen. Die einfache Behauptung, einen Impfschaden erlitten zu haben, reicht in einem solchen Fall leider nicht aus. Um den Prozess allerdings zu vereinfachen, sollte vor einer Impfung ein Gesundheitscheck durchgeführt werden. Hier muss dokumentiert sein, dass keine Krankheiten vorliegen, die mit einer Impfung im Konflikt stehen könnten. Ist dies der Fall und es treten Krankheitssymptome unmittelbar nach einer Impfung auf, scheint der Fall ziemlich klar…
Impfschäden – häufig nicht anerkannt und von Medizinern verleugnet
Wenn eine Impfung unvermeidlich ist bzw. verpflichtet, wie es im Fall der Masernimpfung bei Kindern ist, sollte von den Eltern vorab unbedingt geklärt werden, ob bei dem Kind chronische Krankheiten, insbesondere Autoimmun-Erkrankungen vorliegen. Wenn ja, dürfen diese Erkrankungen wie bereits erwähnt nicht in einer Komplikation mit der Impfung liegen.
Das Prinzip einer Impfung liegt darin, dem Wirt, also demjenigen, der geimpft werden soll, eine abgeschwächte Form an Informationen einer bestimmten Krankheit zu injizieren, gegen welche immunisiert werden soll. Ziel ist es, dass der Körper diese Informationen aufnimmt und mit Antikörpern reagiert, welche im Falle einer richtigen Erkrankung gegen diese vorgehen können. Soweit, so gut…Das Problem dabei ist nur, dass dies immer auf gut Glück geschieht, ohne vorher abgeklärt zu haben, ob der Organismus des Geimpften diese Informationen überhaupt verarbeiten kann.
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Die Medizin stützt sich dabei auf Studien, die belegen, dass der Nutzen einer Impfung größer ist als der daraus resultierende Schaden. Auch das kann man verstehen… Aber eben nur dann, wenn man in Masse denkt und sich um das Wohl des Einzelnen nicht schert. Denn was nutzt es uns, wenn wir gerade zu den Menschen gehören, die mit Abwehrreaktionen gegen den Impfstoff reagieren und später mit chronischen Krankheiten kämpfen müssen, obwohl vorher eigentlich alles gut war?
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