Wachsamkeit ist angesagt! Der Beruf des Heilpraktikers steht auf dem Prüfstand. Ende 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, das eine Neuregelung des Heilpraktikerberufs prüfen soll – bis hin zu einer Abschaffung des Berufsstands.
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Heilpraktiker sind berechtigt, Heilkunde auszuüben
1939 wurden die Ausbildung und Neuzulassungen der Heilpraktiker im sog. Heilpraktikergesetz von 1939 verboten. Erst in den fünfziger Jahren wurden diese Abschaffungs-Regelungen von höchstrichterlicher Seite als nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar aufgehoben. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.1957 (I C 194.54 – BVerwGE 4, 251 ff.) transformierte das Heilpraktiker-Abschaffungsgesetz in ein Heilpraktiker-Zulassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Demnach muss, wer sich zur Heilpraktikerprüfung anmeldet, nachweisen, dass er oder sie einen Hauptschulabschluss hat und mindestens 25 Jahre alt ist. Die Prüfung hat nach dem einschlägigen Gesetzestext das Ziel, sicherzustellen, dass von Heilpraktikern keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Wenn dieses Kriterium als erfüllt gilt, dürfen Heilpraktiker ihre Arbeit aufnehmen.
Bestätigt wurde dies in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1983.
Vielen Patientenschützern ist das allerdings zu wenig. Die Bundesregierung hätte bislang zu zögerlich reagiert: Der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ließ einzig die Heilpraktikerprüfung in Deutschland vereinheitlichen, auf Initiative seines Nachfolgers Jens Spahn (CDU) benötigen Heilpraktiker zur Herstellung rezeptpflichtiger Arzneimittel nun eine Erlaubnis. Einigen Gesundheitspolitikern und Kritikern geht das nicht weit genug: Sie fordern die Abschaffung des Berufsstands, wie etwa Patrick Larscheid, Leiter des Gesundheitsamts Berlin-Reinickendorf.
In einem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart:
„Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen.“
Im Herbst 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, das ausloten soll, wie sich dieser Satz aus dem Koalitionsvertrag umsetzen lässt.
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Heilpraktikergesetz: Vorkonstitutionelles Recht
Beim Heilpraktikergesetz handelt es sich im Juristendeutsch um „vorkonstitutionelles Recht“. Solche Gesetze sind nur dann noch erhalten, insoweit sie nicht dem Grundgesetz widersprechen. Deshalb soll der Gutachter klären, was zu beachten wäre, wenn der Heilpraktikerberuf abgeschafft wird:
“Gibt es alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?” welche Möglichkeiten es gibt, „den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen“.
Heilen verboten? Schau Dir auf maona.tv – dem TV-Sender mit Sinn das Interview mit Heilpraktiker Rainer Taufertshöfer an! Auch will das BMG wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, per Bundesrecht neben dem Arztberuf einen weiteren Heilberuf mit umfassenden Kompetenzen zu regeln. Offenbar plant das Ministerium auch für den Tag X nach der Abschaffung: Der Gutachter soll darlegen, welche Übergangsregelungen es für Heilpraktiker geben könnte.
MedWatch und Panorama: Umstrittene Berichterstattung
Immer wieder setzen Heilpraktiker die Gesundheit von Patienten aufs Spiel. Das zeigen Recherchen von MedWatch. Dennoch wird der Beruf kaum reguliert. Experten fordern: Schafft die Heilpraktiker ab!
Mit diesen Worten wurde der umstrittene TV-Beitrag vom Sender angekündigt. Was folgte war ein Beitrag, welcher den gesamten Berufsstand der Heilpraktiker in pauschaler, unangemessener und unsachlicher Art und Weise diskreditiert. Zudem enthält er schwerwiegende Recherchefehler.
Hier findest Du die Juristische Stellungnahme von Dr. R. Sasse und dem Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V.
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Wachsamkeit ist angesagt
Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e. V. steht im Austausch mit Berufsverbänden und Heilpraktikerschulen und hat ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Berufsverbände, Heilpraktikerschulen und Einzelpersonen (Heilpraktiker/innen, Patient/innen) unterstützen den Verband indem sie sich in die Unterstützer-Liste eintragen lassen. Täglich kommen Neue hinzu.
Wichtig ist auch, so der Berufsverband, dass nicht nur wir als Berufsverband mit einem eigenen Rechtsgutachten agieren, sondern dass alle Betroffenen – ob Heilpraktiker/in und/oder Patient/in – nicht nachlassen, das Gesundheitsministerium, die Abgeordneten und die Medien anzuschreiben und anzusprechen.

Wie Du den Erhalt des Heilpraktikerberufs unterstützen kannst
Hier die Links zu Info-Papieren, die der Berufsverband Freier Heilpraktiker e. V. zur Verfügung stellt und den Beschwerdemöglichkeiten bei den Presse-, Rundfunk- und Fernsehanstalten:
Journalistische Sorgfaltspflicht und die Beschwerdemöglichkeiten
Zum Lesen, Herunterladen und Verteilen:
Die 10 Säulen des Heilpraktikerberufes
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