Die UN hat den Anspruch auf sauberes Wasser Anfang 2013 in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Der Vorschlag kam von Bolivien und wurde mit 122 von 163 Stimmen angenommen.
Von den sich enthaltenden Ländern waren die meisten nicht gegen das neue Recht, es war ihnen vielmehr nicht strikt genug formuliert. Da die Allgemeinen Menschrechte nach wie vor keine völkerrechtliche Relevanz haben, ist das Recht aber ohnehin völkerrechtlich nicht verbindlich. Einklagbar ist es selbst in den Unterzeichnerstaaten nicht, zu denen alle 192 UN-Mitglieder ab heute automatisch zählen.
“Weltweit haben 884 Millionen Menschen keinen genügenden Zugang zu sauberem Wasser und mehr als 2,6 Milliarden keinen zu einfachen sanitären Anlagen. Jedes Jahr sterben etwa zwei Millionen Menschen an den Folgen unsauberen Wassers, die meisten von ihnen sind Kinder”, sagte der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig (Link: http://www.tagesschau.de/ausland/wasser134.html).
Auch Deutschland hätte sich eine strengere Formulierung gewünscht, hat dem Antrag jedoch zugestimmt.
Selbst wenn die Erklärung der UN keine rechtliche Relevanz hat, kann es als erster Schritt angesehen werden, das Recht auf sauberes Wasser rechtlich allgemein zu verankern. Viele Experten meinen, dass sauberes Wasser in Zukunft einer der meist umkämpftesten Rohstoffe sein wird. Sollte sich ein rechtlich verbindlicher Anspruch auf Wasser durchsetzten, schließt sich die Frage an, inwiefern die Wasserversorgung überhaupt privatisiert und kommerzialisiert werden darf – wie es auch in Entwicklungsländern immer wieder passiert.
In Bolivien, die den Antrag eingebracht hatten, sind Wasser, Strom und Telekommunikation zu öffentlichen Gütern erklärt worden, die nicht privatisiert werden dürfen.
Mehr Informationen auch hier: www.right2water.eu/de
Quelle: www.kgs-hamburg.de
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