Das Bienensterben betrifft uns alle. Frankreich hat nun allerdings, als erstes europäisches Land, radikale Schritte gegen das Artensterben eingeleitet. Die Regierung hat alle fünf Pestizide verboten, welche für das Bienensterben verantwortlich sind.
Biodiversitätsgesetz bereits 2016 verabschiedet
Neonikotinoide gehören weltweit zu den am meisten verwendeten Pestiziden. Die Chemikalien werden sowohl auf Weinstöcken und Obstbäumen als auch unseren Feldern eingesetzt. Das Problem bei der Sache, die Pestizide töten nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, denn vor allem für unsere heimischen Bienen stellen die Schädlingsbekämpfungsmittel eine große Gefahr dar. Bienen sind äußerst empfindsame und enorm wichtige Tiere auf unserem Planeten. Der hohe Gebrauch von Pestiziden in freier Natur sorgt jedoch dafür, dass die kleinen Tierchen nicht mehr in der Lage sind sich richtig fortzupflanzen. Darüber hinaus stören die Chemikalien das Orientierungsvermögen der Bienen und schwächen ihr Immunsystem. Ist die Dosis der Pestizide zu hoch, können die fleißigen Völker sogar daran verenden.
Der Großkonzern Bayer ist jedoch nach wie vor der Meinung, dass “(…) die Anwendung von Neonikotinoiden sicher für Mensch und Umwelt ist, wenn sie verantwortungsvoll und entsprechend der Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden”. Und auch die deutschen Zulassungsbehörden nehmen die neuen Erkenntnisse der Franzosen, welche die Schädlichkeit der Chemikalien in Bezug auf unsere Bienen in verschiedenen Studien bestätigt, nicht sonderlich ernst. So hat die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) bereits 1500 Studien ausgewertet, welche die Gefahren durch Neonikotinoide dokumentierten. Die oberste deutsche Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zweifelt die Gefahren durch Insektizide jedoch weiter an.
Die Franzosen haben dem Bienensterben nun aber einen Riegel vorgeschoben; am 1. September 2018 trat das Biodiversitätsgesetz in Kraft, welches bereits 2016 verabschiedet wurde. Deutschland hat zum Thema Pestizide ein ähnliches Gesetz verabschiedet, allerdings beinhaltet dieses nur das Verbot von drei der gefährlichsten Neonikotinoide – Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. In Frankreich hingegen, sind seit dem Jahr 2020 alle Bayer Neonikotinoide im Freiland verboten. In Deutschland sind die Neonikotinoide Thiacloprid und Acetamiprid vorerst noch erlaubt.
Grund dafür dürfte wohl unter anderem der Chemiekonzern Bayer sein, welcher sich auf EU-Ebene juristisch gegen das Verbot wehrt, da durch das Verbot die Geschäftsfähigkeit des Konzerns eingeschränkt sei. Laut Bayer seien die Argumente der Kritiker darüber hinaus nicht wissenschaftlich begründet.
Neonikotinoide und die große Gefahr für unsere Bienen
Das Verbot von drei dieser Neonikotinoide der EU ist natürlich ein erster Schritt in Richtung „Bienen retten“. Leider reicht das aber lange noch nicht aus, um das Artensterben ganz zu stoppen. Ganz davon abgesehen, dass die Verwendung der Stoffe in Gewächshäusern weiterhin erlaubt bleibt. Die Gefahr dabei besteht darin, dass die Stoffe über das Abwasser oder andere Wege in die Umwelt gelangen.
Neonikotinoide sind eine Gruppe hochwirksamer Insektizide, welche alle synthetisch hergestellt wurden. Die Wirkstoffe binden sich an den Nikotinischen Acetylcholinrezeptor von Nervenzellen und stören somit die Weiterleitung von Nervenreizen. Eingeführt wurde diese Art der Insektizide Mitte der 1990er Jahre, um die vorher eingesetzten, schädlicheren Pestizide zu ersetzen. Die Wissenschaft hat nun jedoch herausgefunden, dass durch die Verwendung von Neonikotinoide die Spermienzahl der Bienen erheblich vermindert wird. Darüber hinaus macht das Nikotin die Bienen ähnlich abhängig wie das der Zigaretten eines Rauchers. Die Sterberate der Bienen ist ebenfalls höher, da die Bienen durch den gestörten Orientierungssinn nicht mehr in ihren Bienenstock finden. Außerdem gibt es Studien, die die erhöhte Sterblichkeitsrate durch den Befall von Bakterien und Pilzen belegen.
Was zu viel ist, ist zu viel – Bauern protestieren gegen das Verbot
Wenn man unsere Landwirte zum Thema befragt, schwappt einem schnell eine große Ladung Unverständnis entgegen.
„Uns wirft das Verbot zurück in die Pflanzenschutzsteinzeit“
so Martin Pfeuffer, ein Zuckerrübenbauer aus dem fränkischen Ochsenfurt und Assistent der Geschäftsführung beim Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer. Das Verbot beinhaltet die drei wirksamsten Insektizide zum Schutz von Rübensamen, wodurch sich rund 27 000 deutsche Rübenbauern ungerecht behandelt fühlen. Es gäbe keinen direkten Berührungspunkt zwischen Insektizid und Biene, da die Rüben vor der Blüte geerntet würden. Außerdem sei die Saatgutbeizung die umweltfreundlichste Methode zum Schutz vor Schadinsekten, weil hier der Pflanzensamen maschinell mit einer Pestizidschicht umhüllt wird und somit spezifisch genau dort wirke, wo die Pflanze am meisten Schutz braucht.
Aber auch die französischen Bauern sind nicht gerade erfreut über das neue Gesetz. Die Getreide- und Zuckerrüben-Bauern sind der Meinung, es gäbe nicht genügend Belege dafür, dass wirklich Neonikotinoide für das Sterben der Bienen verantwortlich sind. Außerdem warnen sie davor, dass der Schutz ihrer Nutz-Pflanzen nun nicht mehr gewährleistet sei und sie wehrlos sind. Laut eines Berichts der französischen Gesundheitsbehörde ANSES im Mai 2018, gebe es jedoch „ausreichend wirksame und einsatzbereite” Alternativen zu den bisher in Frankreich verwendeten Neonikotinoiden.
Diese Beiträge könnten Dich auch interessieren:
Das weltweite Bienensterben und was wir dagegen tun können
2020: Österreich verbietet Käfighaltung von Hühnern
In Paris soll das größte Urban-Farming Projekt Europas gestartet werden