Zwar soll die Verordnung, mit welcher die EU im Jahr 2021 den „Grünen Pass“ eingeführt hat, im Juni 2023 auslaufen, allerdings arbeitet man gerade zeitgleich an „Pilotprojekten“ zum Thema EU-Impfpass. Diese Projekte werden in Kürze vorgestellt.
Covid-Instrumente in den Regelbetrieb überführt
„Das digitale EU-Zertifikat Covid hat den Bürgern freies und sicheres Reisen ermöglicht und die angeschlagene europäische Tourismusindustrie unterstützt. Bis heute haben die Mitgliedstaaten mehr als 2,2 Milliarden Zertifikate ausgestellt. Das Covid-Zertifikat hat einen weltweiten Standard gesetzt: Heute sind 78 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten an das System angeschlossen (einschließlich der EU27).“
So beschreibt Stefan De Keersmaecker, Gesundheitssprecher der EU-Kommission, die „Erfolgsgeschichte“ des „Grünen Passes“. Und diese „Erfolgsgeschichte“ soll nun weitergehen. Denn die gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um die bereits vorhandenen Covid-Instrumente in den Regelbetrieb zu überführen.
„Die Technologie des digitalen COVID-Zertifikats ist flexibel genug, um auch als Teil des europäischen Gesundheitsdatenraums wiederverwendet zu werden: elektronische Verschreibungen oder der EU-Impfausweis sind gute Beispiele.“
So De Keersmaecker.
Digitale Identität soll 2024 eingeführt werden
Bereits im Sommer 2022 war zum Thema EU-Impfpass eine Machbarkeitsstudie veröffentlicht worden. Demnach soll die digitale Identität für die EU bereits 2024 eingeführt werden, worauf aufbauend ein digitaler Impfpass integriert werden soll. Dieser soll ähnlich wie der „Grüne Pass“ als Zugangsbeschränkung nutzbar sein.
Vor diesem Hintergrund betrachtet, scheint es fast so, als könne die EU-Kommission die Vision eines biopolitischem Sicherheitsstaates gar nicht schnell genug umsetzen. In Brüssel verlangt man eine Verschärfung des Pandemievertrages. Erste Schritte für die Digitalisierung des Reisepasses und der Implikation biometrischer Grenzkontrollen wurden eingeleitet. Und im April gab die EU-Kommission völlig unbeobachtet von der Öffentlichkeit bekannt, dass bereits an einem EU-Impfpass gearbeitet wird. Und das allein auf Grundlage des „Grünen Passes“, der völlig ohne medizinische und wissenschaftliche Basis EU-Bürger in „nicht ansteckende“ und „potenziell infektiöse, verseuchte“ Bürger unterteilt hat.
Wer sich erinnert, weis auch, dass Bürgern ohne diesen „Grünen Pass“ wesentliche Grundrechte entzogen wurden. Aber genau diese Technologie soll in der EU nun permanent implementiert werden.
Digitaler Identitätsnachweis mit Zugriff für Unternehmen
Ziel der EU-Kommission ist es, einen einheitlichen digitalen Identitätsnachweis einzuführen. Dieser soll unter anderem eine lebenslange Personenkennziffer beinhalten, auf welche auch Unternehmen zugreifen dürfen. Das sogenannte „European Digital Identity Wallet“ (ID-Wallet) soll es EU-Bürgern und -Einwohnern ermöglichen, sich in allen Mitgliedstaaten online wie offline auszuweisen.
Die Personenkennziffer ist verfassungsrechtlich hochumstritten. Problematisch ist die Einführung einer solchen Kennzahl unter anderem zwecks des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichtes und einem möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. So untersagt das Urteil dem Staat eine Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer aufgrund einer möglichen Profilbildung. Bereits 1969 innerhalb des Mikrozensus-Urteil sprach sich das Gericht gegen die Verwendung personenbezogener Kennziffern aus.
In dem Urteil sprach man damals davon, dass es der menschlichen Würde widerspreche, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen.
„Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.“
Um das Ganze also bürgerfreundlicher zu gestalten, hat der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) am 9. Februar 2023 ein Verhandlungsmandat beschlossen. Dieses sieht zahlreiche Änderungen am derzeitigen Entwurf der EU-Kommission vor und fordert, dass die Nutzung der digitalen Identität freiwillig sein sollte. Zudem sollen Verweigerer nicht diskriminiert und benachteiligt werden.
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